Die Kohlelagerung und Beförderung im Kraftwerk Farge erfolgt seit über 80 Jahren für die Umwelt und Gesundheit gefährlich offen und ist immer wieder Grund von ständigen Beschwerden aus der Bevölkerung.

Bericht zum Kohlelager im Kraftwerk Farge,

Vorbetreiber bis November 2009 E-on A.G.,

momentaner Betreiber GDF-Suez.

.Die Kohlelagerung und Beförderung im Kraftwerk Farge erfolgt seit über 80 Jahren für die Umwelt und Gesundheit gefährlich offen und ist immer wieder Grund von ständigen Beschwerden aus der Bevölkerung.

Der letzte Brand des Kohlelagers (Fotos: http://cli.gs/XzgzJ7 ) am 19.12.2009 zeigt offen wie viel Aufklärungs- und Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit besteht, weil die Hotspots mit betriebseigenen Radladern umgeschaufelt wurden, was wiederum zu einer erneuten und zusätzlichen und unnötigen Feinstaubbelastung der gesamten Region führte. Auch wurde der Brand (siehe Fotos: http://cli.gs/XzgzJ7 ) mit, für Kohlebrände völlig ungeeigneten Löschmittel, Wasser bekämpft.

Heute ist diese offene Kohlelagerung unzeitgemäß, weil modernste Kohlelagertechnik zur Verfügung steht, die Risiken und Gefährdungen der Umwelt und der Bevölkerung auf ein Mindestmaß reduzieren.

Diese Umwelt und Gesundheit schonende Kohlelagerung, die in vielen Kohlekraftwerken längst Standard und „Stand der Technik“ ist, wünschen wir uns auch für das Kohlekraftwerk in Bremen-Farge.

Der Bremer Senat betreibt mit großem Aufwand eine Luftreinhalteplanung mit entsprechenden Aktionsplänen zur Verminderung der Feinstaubbelastung in unserer Stadt.

§ 47 BImSchG, Luftreinhalteplanung

In der Freien Hansestadt Bremen wird der Immissionsgrenzwert für NO2 und für Feinstaub in Bereichen, die dem überwiegenden Aufenthalt von Menschen dienen dauerhaft überschritten.

Quelle: Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr

Im Bremer Norden wird dem größtem Feinstaub-Emittenten, dem Kraftwerk Farge,

der Betrieb eines offenen und für Umwelt und Gesundheit gefährlichen, Kohlelagers

durch die zuständigen Bremer Behörden genehmigt.

Dieses Kohlelager emittiert zusätzlich und unnötig, weil durch entsprechende moderne Lagertechnik vermeidbar, erhebliche Mengen an gefährlichen Feinstaub.

Proben wurden von den Anliegern genommen und stehen zur gutachterlichen Untersuchung bereit.

Bei der Anlage der Kohlehalde werden gravierende Fehler gemacht:

· Die Kohlelagerung im Kraftwerk Farge erfolgt nicht nach Stand der Technik.

· Schütthöhen werden überschritten?

· Bermen werden nicht angelegt?

· Immissionen sind für die Nachbarschaft unerträglich (§ 2 Immissionsschutzgesetz)

· Bei der Rückverladung ist die Staubentwicklung besonders groß.

· Befahrbare Brandgassen fehlen

· Keine wirksame Staubunterdrückung

· Entsorgung der durch Staubunterdrückung eingesetzten Wassermenge in die Weser?

· Brandschutzgutachten, und ein Brandschutzkonzept fehlen oder werden nicht umgesetzt?

· Entsorgung von Löschwasser?

· Umweltverträglichkeitsprüfung?

· Genehmigungen mit welchen Auflagen?

· Eine gefährliche Nähe (40m) zum bestehenden Öllager des Kraftwerkes Farge birgt, in Folge eines unkontrollierten Brandes, ein unabschätzbares, weiteres und gefährliches Risiko.

Forderung der Anlieger und der betroffenen Bürger im Bremer Norden und der aller Anrainer:

Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr möge erklären, anordnen und verfügen:

1. Bestehende Betriebsgenehmigungen zum Kohlelager sind zu widerrufen.

2. Der Betreiber muß die Anlage auf „den Stand der Technik“ nachrüsten.

3. Einen weiteren Betrieb der bestehenden Anlage nur übergangsweise und mit untenstehenden Auflagen genehmigen.

4. Bis der Stand der Technik auch in Bremen im Kraftwerk Farge umgesetzt wird,

möge der Senator , für Bau, Umwelt und Verkehr als Sofortmaßnahmen, anordnen und verfügen:

4a. Die Entwicklung eines geeignete Überwachungs- und Messprogramm

4b. Ein kontinuierliches Feinstaubmonitoring

mit einer chemotoxischen und radiotoxischen Überwachung

4c. Zum vorsorgenden Gesundheitsschutz sind bei entsprechenden

Wetterlagen (Trockenheit, Starkwind) Betriebsbeschränkungen

durch eine Unterbrechung des Betriebes der Kohle-Förderung

anzuordnen.

4d. Technische Maßnahmen zur Verringerung der Staubemissionen mit

wirksamer

Einhausungen der Anlage, der Förderbänder und der Übergabestellen.

4e. Das Kohlelager im KW-Farge ist mit Korngrößen unter 10mm ein

Feinkohlelager und ist besonders zu betrachten und zu behandeln

4f. Die gelagerte Kohle besteht zu 100% aus Importkohle verschiedener

Herkünfte und ist gesondert und einzeln, je nach Herkunft zu untersuchen

5. Einen weiteren Betrieb der Anlage nur Genehmigen, wenn der Stand der Technik und die Umwelt- Standards des modernen Kohlelagers der E-on A.G. im Kraftwerk Staudinger, Hessen, auch im Kraftwerk Farge, Bremen zur Anwendung kommen.

Links:
Wir Bürger in Bremen-Nord:
Petition zum Kohlelager im Kraftwerk Farge

Fotos zum Brand des Kohlelagers am Kraftwerk Farge:

Bundes-Immissionsschutzgesetz

E-on- Kraftwerk Staudinger/Hessen:
http://www.kraftwerk-staudinger.com/pages/ekw_de/Neubau/Kohlelager/index.htm

BUNDESAMT FÜR STRAHLENSCHUTZ:

Gewerbeaufsicht Bremen:
Gewerbeaufsicht Niedersachsen:
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