Radioaktivität aus dem Kohleumschlag- Gefahren des offenen Kohleumschlages im Kraftwerk Farge

Gefahren des offenen Kohleumschlages im Kraftwerk Farge

Radioaktivität aus dem Kohleumschlag
Der Umschlag der Kohle beim Entladen, Ein- und Auslagern und Umladen vor allem über offene Transportbänder, das Trocknen an der Luft (besonders intensiv bei Sonneneinstrahlung) und die offene Lagerung brennender Kohle und Asche im Brandfall trägt zur Verschärfung der Luftbelastung durch Schwebstaub bei, weil dabei Korn zerstörende Tätigkeiten stattfinden, die zusätzlich Feinkorn erzeugen, welches durch Luftzirkulation aus den Anlagen ausgetragen wird.
Die Freisetzung radioaktiver Substanzen über die Staubverfrachtung und den Wasserpfad ist eindeutig und ausführlich beschrieben worden.
Es ist anzunehmen, dass das Zerfallsprodukt des Urans Radium-226 als leicht lösliche Substanz und das weitere Zerfallsprodukt Radon-222 mit den Niederschlagswässern in das Grundwasser und damit auch in die Trinkwasservorräte absickert.
Für die Strahlenexposition des Menschen ist nicht das Radon selbst von Bedeutung, vielmehr sind es die ebenfalls in der Atemluft enthaltenen kurzlebigen Radonzerfallsprodukte. Diese werden im Atemtrakt abgelagert. Dort kann ihre energiereiche Alphastrahlung die strahlenempfindlichen Zellen erreichen. Die kurzlebigen Zerfalls-Produkte des Radons verursachen etwa die Hälfte der gesamten effektiven Dosis durch natürliche Strahlenquellen.
Quelle: BUNDESAMT FÜR STRAHLENSCHUTZ: Radon – ein natürliches Radionuklid.
Infoblatt, http://www.bfs.de/bfs/druck/infoblatt/radon_nuklid.html
Neben dem Rauchen gilt Radon als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs
Forderungen zum Schutz gegen Staubimmissionen
Nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie darf der 24-Stunden-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 50 μg/m³ PM-10 ab 2010 nicht öfter als 7-mal im Jahr überschritten werden.
Feinstaub-Messungen mit einer Ermittlung der Nuklid-Gehalte sind unbedingt notwendig.

Die Entwicklung eines geeignete Überwachungs- und Messprogramm ist aufzugeben, welches ein kontinuierliches Feinstaubmonitoring mit einer chemotoxischen und radiotoxischen Überwachung sicherstellt.
Auch ein Maßnahmenplan zur Reduktion der Feinstaubbelastung ist zu erarbeiten.
Zum vorsorgenden Gesundheitsschutz sind bei entsprechenden Wetterlagen (Trockenheit, Starkwind) Betriebsbeschränkungen durch eine Unterbrechung des Betriebes der Förderbänder anzuordnen.
Technische Maßnahmen zur Verringerung der Staubemissionen sind wirksame Einhausungen der Kohlelagerstätte und der Förderbänder und eine Zuführung der abzusaugenden Luft zu geeigneten elektrischen Abgasfiltern, die wirksam die Radionuklide aussondern.
Weiterhin ist ein flächendeckendes Untersuchungsprogramm zur Bestimmung der Aktivitätskonzentrationen von Radium-226, Radon-222, Polonium-210 in der Kohle, der Aschen und der Filterstäube und dem Abwasser des Kraftwerkes anzuordnen. Dieses muss sich auch auf die von den Dachflächen abfließende Niederschlagswässer erstrecken.
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